Eröffnung
Richter eröffnet das verfahren, stellt
Anwesenheit aller geladenen fest
Richter
vernimmt Angeklagten zur Person:
Name, Anschrift, Familienstand, Beruf, Einkommen
Beweisaufnahme
Staatsanwalt liest Anklageschrift
vor
Angeklagter
wird erst vom Richter, dann vom Staatsanwalt und
Verteidiger
vernommen.
Zeugen
werden auf ihre Wahrheitspflicht hingewiesen und dann
vom
Richter, Staatsanwalt und Verteidiger vernommen
Zeugen
werden vereidigt oder unvereidigt entlassen
Jugendgerichtshilfe
erzählt über Familienverhältnisse,
Hintergründe
der Tat
Plädoyer
Richter schließt Beweisaufnahme ab
Staatsanwaltschaft
beantragt Urteil/Freispruch und begründet dies
Verteidiger
beantragt Urteil/Freispruch und begründet dies
Angeklagter
hat das letzte Wort
Urteilsverkündigung
Richter verkündet das Urteil und begründet es
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